14. Juli 2023 Letzter Strike: Abschiedsfeier am Wochenende im Elite Bowling Center! Erleben Sie ein einzigartiges Wochenende voller Aktionen, während wir uns von unseren altgedienten Bowling Maschinen verabschieden.
8. November 2023 Bielefeld-App Partner: ZEITFORM Ihr Partner für Uhren - Schmuck - Trauringe in Bielefeld
26. März 2020 Aktuelle Entwicklung in Bielefeld Wertstoffhöfe weiterhin geschlossen / Rettungsdienst mit Maske und Schutzbrille im Einsatz
23. März 2020 Informationen zum Coronavirus Aktuelle Entwicklung in Bielefeld / OB Pit Clausen zur aktuellen Corona-Lage
21. März 2020 Aktuelle Entwicklung in Bielefeld Merkblatt Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne des Robert Koch Institut!
18. August 2022 POL-BI: Einbruchsradar - Karte zur Wohnungseinbruchskriminalität 32 KW 2022 Präsentiert vom Team der Schewe Sicherheitstechnik
8. Dezember 2023 Heimspiel: TSG A-H Bielefeld - Sportfreunde Söhre von 1947 Das letzte Heimspiel des Jahres!
28. November 2023 Wichtiger Sieg vor heimischer Kulisse! Die TSG A-H Bielefeld kann sich in einem furiosen Spiel, trotz Fehlstart in die Partie zurückkämpfen!
23. November 2023 Knappe Auswärtsniederlage im OWL-Derby! Spielbericht: LIT 1912 II - TSG A-H Bielefeld
19. September 2020 Gesichter aus Bielefeld schwarz-weiß - mal unbekannt, mal bekannt und mal fast prominent. Tobias Nehls
25. November 2018 TSG AH Bielefeld-TuS 09 Möllbergen am 7.12. / 20 Uhr Bielefeld App verlost 5 x 2 Tickets für Euch!
13. November 2018 TSG A-H Bielefeld gg. LIT Tribe Germania am 18.11. Bielefeld App verlost 5 x 2 Tickets für Euch
29. Januar 2018 SKY Game Day VFL Bochum - DSC Arminia Bielefeld am 29.01. um 20:30 Uhr mit Bielefeld App Partnern Partner NEWS
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:Das Landeskabinett hat die Verlängerung der Coronaverordnungen bis einschließlich 31. Oktober 2020 beschlossen. Veränderungen und Ergänzungen gibt es unter anderem für Weihnachtsmärkte sowie für private Feiern. In einer gesonderten Anlage zur Coronaschutzverordnung werden die Regelungen für Weihnachtsmärkte festgelegt und damit wird Rechtssicherheit geschaffen. Private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (etwa Hochzeitsfeiern) außerhalb des privaten Bereichs müssen ab 50 Teilnehmern vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Infektionsgeschehen der letzten Tage haben gezeigt, dass gerade private Feiern einen erheblichen Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben. Wir wollen nicht irgendwann vor der Entscheidung stehen, solche Feiern gänzlich zu verbieten. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass man sich auch bei diesen Anlässen an die Regeln hält. Die Kontaktdaten sind dabei das wesentliche Element, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und Infektionsketten zu unterbrechen.“ „Für Feiern in den eigenen vier Wänden gilt der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre“, so Laumann weiter: „Hier gilt aber mein dringender Appell: Nehmen Sie Corona weiterhin ernst, halten Sie sich an die Hygiene- und Abstandregeln, schützen Sie sich und andere! Je umsichtiger sich der Einzelne verhält, desto größer die Wirkung für die Allgemeinheit. Die Herbst- und Wintermonate werden uns bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie vor besondere Herausforderungen stellen.“ Die Regelungen für WeihnachtmärkteMaßgeblich für das Gelingen von Weihnachtsmärkten in Coronazeiten ist ein gut durchdachtes Infektionsschutz-, Hygiene- und Zugangskonzept, das die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Auf Weihnachtsmärkten sind zudem Stehtische mit fest zugewiesenen Stehplätzen zugelassen, wenn diese räumlich zu den Wegen und Straßen abgegrenzt sind. Eine gleichlautende Regelung gilt ab sofort auch für die Gastronomie. Darüber hinaus sollen Geschäfte in und unmittelbar nach der Weihnachtszeit an mehreren Sonntagen öffnen können. Dies ermöglicht zur Vermeidung von Infektionsgefahren, das Einkaufsgeschehen an den Samstagen zu entzerren und Gedränge in den Innenstädten zu vermeiden. Die Regelungen für private FeierlichkeitenPrivate Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass (zum Beispiel Hochzeitsfeiern) außerhalb des eigenen privaten Bereichs müssen – wenn mindestens 50 Teilnehmende erwartet werden – mindestens drei Werktage vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Darüber hinaus muss eine für die Feier verantwortliche Person benannt werden. Für die Veranstaltung muss eine Gästeliste geführt und während der Veranstaltung aktualisiert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Ordnungsämter kein Genehmigungsverfahren durchführen, sondern lediglich die Anmeldung erfolgt. Dadurch wird es den kommunalen Ämtern ermöglicht nachzuvollziehen, welche Feiern in der jeweiligen Kommune stattfinden, und gegebenenfalls zu kontrollieren, ob die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung eingehalten werden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind. Für Feste Anfang Oktober gilt bezüglich der Anmeldefrist der Vertrauensschutz. Die Veranstalter sind allerdings aufgefordert, die Veranstaltungen schnellstmöglich nachzumelden. Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind.