26. September 2020 / Allgemeines

Mehrwertsteuer-Senkung auch bei moBiel

ÖPNV-Tickets kosten durchschnittlich vier Prozentpunkte weniger

Die Verkehrsbetriebe moBiel geben vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2020 die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer direkt an die Fahrgäste weiter. In Abstimmung mit den Partnern im Westfalen-Tarif werden die Ticketpreise um durchschnittlich vier Prozentpunkte gesenkt. Die Mehrwertsteuer-Senkung wird zwar lediglich für einen Zeitraum von drei Monaten umgesetzt, dafür erhalten die Fahrgäste jedoch die doppelte Ermäßigung. So werden die drei vorherigen Monate ausgeglichen.

Eine kurzfristige Senkung der Preise zum 1. Juli 2020 war aufgrund des hohen Aufwands bei der Umstellung der Vertriebssysteme nicht möglich. Und auch zum Start hat moBiel noch eine technische Hürde zu überwinden: Für die nur temporäre Veränderung der Tarife müssen die Ticketdrucker in den Bussen aufwändig angepasst werden. Damit wird moBiel voraussichtlich erst in der dritten Oktober-Woche fertig. Bis dahin werden alle Fahrgäste, die über kein Abo verfügen, gebeten, ein Ticket vor dem Einsteigen in den Bus an einem Ticketautomaten, in den Kundenzentren Jahnplatz Nr.5 oder ServiceCenter moBiel, in den Vorverkaufsstellen, in der moBiel-App oder im Online-Shop (shop.mobiel.de) zu lösen.

Wer fälschlicherweise ein Ticket zum ursprünglichen Tarif im Bus gekauft hat, kann sich die Differenz in den Kundenzentren erstatten lassen. Dafür sollte bis zum 31. Dezember 2020 unbedingt das Original-Ticket vorgelegt werden. 4er-Tickets müssen bei der Vorlage komplett abgestempelt sein, da die Tickets einbehalten werden. Bei der Vorlage werden keine Kundendaten gespeichert.

Die Bundesregierung hatte aufgrund der Corona-Pandemie eine temporäre Senkung der Mehrwertsteuer vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 beschlossen. Für den Öffentlichen Nahverkehr gilt hierbei die Senkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von sieben auf fünf Prozent. Die Senkung um durchschnittlich vier Prozentpunkte gewährleistet, dass alle Kunden gleichermaßen profitieren. Ab dem 1. Januar 2021 gelten dann wieder die Preise, die zum 1. August 2020 in Kraft getreten sind.

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