14. November 2020 / Allgemeines

Sportministerkonferenz der Länder

Nordrhein-Westfalen setzt sich für Belange der Sportvereine ein

Die Staatskanzlei teilt mit:
Zur Unterstützung des Sports in der Corona-Krise hat Nordrhein-Westfalen einen gleichlautenden Beschluss in die Sportministerkonferenz (12. November 2020) eingebracht. Neben einer verstärkten Unterstützung bei der Modernisierung von Sportstätten und einer sport- und bewegungsfördernden Gestaltung des öffentlichen Raumes macht sich Nordrhein-Westfalen unter anderem stark für Erleichterungen in laufenden Förderverfahren und finanzielle Hilfen für Vereine und Verbände.
 
Hinsichtlich der durch den Bund bereitgestellten Milliardenhilfen für den Monat November engagiert sich Nordrhein-Westfalen dafür, dass die Hilfen auch Sportvereinen sowie den im Sport tätigen Selbständigen zugutekommen. „Sportvereine und -verbände sind ebenso wirtschaftlich aktiv und vom Verbot des Sportbetriebs finanziell betroffen. Auch sie müssen, genau wie selbstständige Übungsleitungen und Trainerinnen und Trainer, Hilfen erhalten können“, forderte Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt.
 
Viele Sportvereine und -verbände sind zur Unterstützung ihrer gemeinnützigen Aktivitäten unternehmerisch tätig. Die Ausrichtung von Wettbewerben oder Kursangeboten ist gegenwärtig allerdings ebenso untersagt wie zum Beispiel der Betrieb von Fitnessstudios oder Fortbildungseinrichtungen des Sports.
 
Der Bund gewährt die so genannte Novemberhilfe als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss für Unternehmungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe soll ein Gesamtvolumen in Höhe von rund zehn Milliarden Euro haben.

Foto: LSB NRW / Andrea Bowinkelmann
 

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