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Der städtische Krisenstabsleiter Ingo Nürnberger hat den Kirchen und Religionsgemeinschaften heute einen Brief mit Hinweisen geschickt, die bei der Entscheidung über Präsenzveranstaltungen zu berücksichtigen sind. Denn laut Coronaschutzverordnung des Landes entscheiden die Gemeinden zwar selbst, inwieweit eine Versammlung an einem Ort stattfinden kann, müssen diese Entscheidung aber „unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens“ treffen. Nürnberger beschreibt in dem Brief die Corona-Situation in Bielefeld (Stand 17. Dezember): 686 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen, eine hohe Dunkelziffer und 114 Menschen in stationärer Behandlung in Krankenhäusern. „Angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen ist zu befürchten, dass die Belastung der Kliniken gerade in den Weihnachtstagen wieder steigt. Ich bitte darum, diese Hinweise bei der Entscheidung über Präsenzversammlungen und Präsenzgottesdienste zu berücksichtigen“, schreibt er in dem Brief. Der Evangelische Kirchenkreis Bielefeld hatte seinen Gemeinden schon in der laufenden Woche empfohlen, in diesem Jahr keine Weihnachtsgottesdienste zu veranstalten. „Diesen Schritt begrüße ich außerordentlich. Damit nimmt der Kirchenkreis die Verantwortung für die Gesundheit seiner Gemeindemitglieder und unserer gesamten Stadtgesellschaft in vorbildlicher Weise wahr. Mir ist bewusst, dass der Verzicht auf Präsenzgottesdienste gerade zu Weihnachten ein Riesenverlust für Christ*innen ist“, sagt Ingo Nürnberger. Aber neben dem coronakonformen Verhalten bei privaten Weihnachtsfeiern zu Hause sei besonders auch der Verzicht der Religionsgemeinschaften auf Präsenzveranstaltungen ein wichtiger Beitrag zu Eindämmung des Virus. Der Brief ging nicht nur an die christlichen, sondern an alle der Stadt bekannten Religionsgemeinschaften. Sollten sich Religionsgemeinschaften trotzdem für Treffen entscheiden, müssen sie – in Vollzug der Coronaschutzverordnung – dabei einige Dinge beachten: Das Ordnungsamt muss bis zum 22. Dezember, 12 Uhr, über geplante Gottesdienste und Versammlungen an Weihnachten und bis zum 27. Dezember informiert werden. Veranstaltungen nach den Feiertagen müssen dann jeweils zwei Tage vorher gemeldet werden. Die Coronaschutzverordnung erklärt detailliert, wie Gottesdienste und andere religiöse Versammlungen durchgeführt werden müssen. Diese Regeln sind unbedingt einzuhalten. Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes werden die angezeigten Versammlungen gegebenenfalls kontrollieren und die Einhaltung der Regeln der Coronaschutzverordnung überprüfen. Sollten Versammlungen nicht angezeigt worden sein, können sie aufgelöst werden. Erlaubt sind ausdrücklich nur Gottesdienste und andere Versammlungen der Religionsausübung. Ein geselliges Beisammensein oder Ansammlungen vor oder in Gemeindehäusern und Kirchen dagegen sind untersagt. „Die aktuelle Lage fordert uns alle. Deshalb danke ich für das Verständnis und die Unterstützung für unsere Anstrengungen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Ich bin mir sicher, dass das nächste Weihnachtsfest wieder ‚normaler‘ und schöner verlaufen wird, wenn wir jetzt alle zusammenhalten“, schließt der Brief des Krisenstabes.