3. Oktober 2020 / Allgemeines

Zulassungsbehörde mit neuem Service

Bielefeld App NEWS

Ab sofort bietet die Bielefelder Zulassungsbehörde Onlinezulassungen für natürliche Personen an („iKFZ“). Fahrzeughalter können Ihre Fahrzeuge über ein Onlineportal zulassen, ummelden oder abmelden.

Voraussetzungen sind neben den üblichen Zulassungsunterlagen insbesondere:

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat mit freigeschalteter Onlinefunktion und dazugehörigem Lesegerät oder kostenloser „AusweisApp2“.
  • Fahrzeugschein (ZB I) und Kennzeichensiegel wurden nach dem 01.01.2015 ausgegeben und enthalten einen Sicherheits- bzw. QR-Code
     
  • Für Zulassungsvorgänge und Vorgänge, in denen sich der Halter oder das Kennzeichen ändert muss der Fahrzeugbrief (ZB II) nach dem 01.01.2018 ausgegeben worden sein (abgedeckter Sicherheitscode)
  • Möglichkeit online mit giropay, paydirekt, PayPal oder Kreditkarte zu bezahlen

Abmeldungen, Adressänderungen und Ummeldungen bei denen das Kennzeichen bleibt, werden sofort wirksam. Bei anderen Zulassungsvorgängen erhält der Halter Zulassungsunterlagen und ggf. Kennzeichensiegel nach Hause geschickt. Diese Zulassungen werden nach 3 Tagen wirksam.

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