20. Dezember 2018 / Lokalnachrichten

Zum Jahreswechsel - Sparrenburg und Boulevard „böllerfreie Zonen“

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Promenade und Sparrenburg werden wohl auch dieses Jahr wieder für viele Bielefelder Treffpunkt sein, um den Jahreswechsel zu begehen. Die Stadt geht davon aus, dass mehrere tausend Besucher von dort aus das Silvesterfeuerwerk genießen möchten.

Zur Sicherheit der Feiernden hatten Stadt und Polizei in den letzten Jahren den engeren Bereich der Sparrenburg für die Silvesternacht zur „böllerfreien Zone“ erklärt. Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem Burggelände wurde untersagt. Entsprechende Zugangskontrollen wurden durchgeführt. Nach den guten Erfahrungen wird dieses Konzept auch für den bevorstehenden Jahreswechsel wieder umgesetzt. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei nicht um eine organisierte Veranstaltung handelt.

Ab etwa 20 Uhr wird der Zugang zum Bielefelder Wahrzeichen am Silvesterabend kontrolliert. Nur Personen ohne Feuerwerkskörper dürfen das Gelände betreten. Mit dieser Zugangsbeschränkung übt die Stadt Bielefeld ihr Hausrecht aus, das sie gegebenenfalls auch durch angemessene Maßnahmen durchsetzen kann. Ordnungsamt und Polizei sowie Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes werden auf dem Burggelände präsent sein. Die Maßnahme dient ausschließlich der Vorbeugung. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sollen verhindert werden. Darüber hinaus sollen die archäologischen Ausgrabungen geschützt werden.

Stadt und Polizei weisen im Vorfeld auf die veränderten Nutzungsbedingungen für das Gelände der Burg- und Festungsanlage für die Silvesternacht hin. Zum Jahreswechsel werden entsprechende Plakate an den Zugängen zu Burg und Promenade auf die „böllerfreie Zone“ aufmerksam machen. Auch unmittelbar an der Brücke, dem Zugang zum Burggelände, werden entsprechende Hinweise aufgestellt. Damit können sich Besucher auf die Kontrollen einstellen. Neben den Zugangsregelungen für das Burggelände werden, wie in den vergangenen Jahren, ausgewählte Straßen zur Burg gesperrt.

Weil sich auch auf dem Boulevard das unkontrollierte Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel als besonders gefährlich erwiesen hat, wird es dort in diesem Jahr ebenfalls wieder untersagt. Das Böllerverbot gilt in der Silvesternacht von 22 bis 2 Uhr für den Boulevard einschließlich Ostwestfalenplatz und Europaplatz sowie für die Fläche hinter den nordwestlichen Gebäudekomplexen, begrenzt durch den Ostwestfalendamm und die Joseph-Massolle-Straße.

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