14. Juli 2023 Letzter Strike: Abschiedsfeier am Wochenende im Elite Bowling Center! Erleben Sie ein einzigartiges Wochenende voller Aktionen, während wir uns von unseren altgedienten Bowling Maschinen verabschieden.
8. November 2023 Bielefeld-App Partner: ZEITFORM Ihr Partner für Uhren - Schmuck - Trauringe in Bielefeld
26. März 2020 Aktuelle Entwicklung in Bielefeld Wertstoffhöfe weiterhin geschlossen / Rettungsdienst mit Maske und Schutzbrille im Einsatz
23. März 2020 Informationen zum Coronavirus Aktuelle Entwicklung in Bielefeld / OB Pit Clausen zur aktuellen Corona-Lage
21. März 2020 Aktuelle Entwicklung in Bielefeld Merkblatt Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne des Robert Koch Institut!
18. August 2022 POL-BI: Einbruchsradar - Karte zur Wohnungseinbruchskriminalität 32 KW 2022 Präsentiert vom Team der Schewe Sicherheitstechnik
8. Dezember 2023 Heimspiel: TSG A-H Bielefeld - Sportfreunde Söhre von 1947 Das letzte Heimspiel des Jahres!
28. November 2023 Wichtiger Sieg vor heimischer Kulisse! Die TSG A-H Bielefeld kann sich in einem furiosen Spiel, trotz Fehlstart in die Partie zurückkämpfen!
23. November 2023 Knappe Auswärtsniederlage im OWL-Derby! Spielbericht: LIT 1912 II - TSG A-H Bielefeld
19. September 2020 Gesichter aus Bielefeld schwarz-weiß - mal unbekannt, mal bekannt und mal fast prominent. Tobias Nehls
25. November 2018 TSG AH Bielefeld-TuS 09 Möllbergen am 7.12. / 20 Uhr Bielefeld App verlost 5 x 2 Tickets für Euch!
13. November 2018 TSG A-H Bielefeld gg. LIT Tribe Germania am 18.11. Bielefeld App verlost 5 x 2 Tickets für Euch
29. Januar 2018 SKY Game Day VFL Bochum - DSC Arminia Bielefeld am 29.01. um 20:30 Uhr mit Bielefeld App Partnern Partner NEWS
Das am 1. März 2020 in Kraft tretende Masernschutzgesetz sieht u.a. vor, dass Eltern vor Aufnahme Ihres Kindes in eine Kita oder Schule einen Nachweis über den Masernschutz des Kindes der Einrichtungsleitung vorlegen müssen. Der Nachweis über den ausreichenden Impfschutz (1 Masernschutzimpfung ab der Vollendung des 1. Lebensjahres, 2 Masernschutzimpfungen ab der Vollendung des 2. Lebensjahres) kann in Form des Impfausweises, des gelben Untersuchungsheftes oder durch ein ärztliches Attest erbracht werden. Besteht eine medizinische Kontraindikation zur Impfung oder eine Immunität durch frühere durchgemachte Masernerkrankung, muss dies ebenfalls durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Der Nachweis ist der Einrichtungsleitung vor Beginn der Betreuung vorzulegen. Kindertageseinrichtungen dürfen Kinder ohne Nachweis nicht aufnehmen. Gegen diesen Verstoß drohen für die Einrichtungen Bußgelder. Zum Beginn jedes Schuljahres – oder währenddessen, im Fall zugezogener Schülerinnen u. Schüler - müssen die Schulen dem Gesundheitsamt die Schülerinnen u. Schüler melden, für die noch kein Nachweis vorgelegt wurde. Das Gesundheitsamt wird die Eltern zur Vorlage auffordern, ggf. in Verbindung mit einer Vorladung zur Beratung. Wird der Nachweis innerhalb einer vorgegebenen Frist immer noch nicht vorgelegt, werden gegen die Eltern Bußgelder bis zu 2500 € verhängt. Eltern, deren Kinder Kitas und Schulen bereits besuchen, haben bis zum 31. Juli 2021 Zeit, der Einrichtungsleitung den Nachweis über ausreichenden Masernimpfschutz/Kontraindikation/bestehende Immunität vorzulegen. Nach dieser Frist müssen die Einrichtungen die Fälle ohne Nachweis dem Gesundheitsamt melden. Informationen zum Thema Masernschutzgesetz - u.a. auch über Regelungen, die das in den Einrichtungen arbeitende Personal betreffen - sind zusätzlich folgendem Link zu entnehmen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html Masern sind eine hochansteckende Erkrankung, die zu schwerwiegenden Folgen führen kann. Das Masernschutzgesetz hilft Kindergarten- und Schulkinder wirksam davor zu schützen!