14. Juli 2023 Letzter Strike: Abschiedsfeier am Wochenende im Elite Bowling Center! Erleben Sie ein einzigartiges Wochenende voller Aktionen, während wir uns von unseren altgedienten Bowling Maschinen verabschieden.
8. November 2023 Bielefeld-App Partner: ZEITFORM Ihr Partner für Uhren - Schmuck - Trauringe in Bielefeld
26. März 2020 Aktuelle Entwicklung in Bielefeld Wertstoffhöfe weiterhin geschlossen / Rettungsdienst mit Maske und Schutzbrille im Einsatz
23. März 2020 Informationen zum Coronavirus Aktuelle Entwicklung in Bielefeld / OB Pit Clausen zur aktuellen Corona-Lage
21. März 2020 Aktuelle Entwicklung in Bielefeld Merkblatt Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne des Robert Koch Institut!
18. August 2022 POL-BI: Einbruchsradar - Karte zur Wohnungseinbruchskriminalität 32 KW 2022 Präsentiert vom Team der Schewe Sicherheitstechnik
8. Dezember 2023 Heimspiel: TSG A-H Bielefeld - Sportfreunde Söhre von 1947 Das letzte Heimspiel des Jahres!
28. November 2023 Wichtiger Sieg vor heimischer Kulisse! Die TSG A-H Bielefeld kann sich in einem furiosen Spiel, trotz Fehlstart in die Partie zurückkämpfen!
23. November 2023 Knappe Auswärtsniederlage im OWL-Derby! Spielbericht: LIT 1912 II - TSG A-H Bielefeld
19. September 2020 Gesichter aus Bielefeld schwarz-weiß - mal unbekannt, mal bekannt und mal fast prominent. Tobias Nehls
25. November 2018 TSG AH Bielefeld-TuS 09 Möllbergen am 7.12. / 20 Uhr Bielefeld App verlost 5 x 2 Tickets für Euch!
13. November 2018 TSG A-H Bielefeld gg. LIT Tribe Germania am 18.11. Bielefeld App verlost 5 x 2 Tickets für Euch
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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen zur Einreise aus den vom Robert Koch-Institut und den zuständigen Bundesministerien festgelegten Risikogebieten modifiziert. Statt der verbindlichen Anordnung einer Testung auf das Coronavirus bei der Einreise (Einreisetestung) besteht jetzt faktisch ein Wahlrecht zwischen Einreisetest und Quarantäne. Für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt seit dem 5. Januar 2021 zwar grundsätzlich eine zehntägige Einreisequarantäne. Diese Quarantäne kann aber vermieden werden, wenn sich Reisende 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Coronatest (Einreisetestung) unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist. Ein Corona-Schnelltest ist dabei ausreichend. An allen Flughäfen mit Tourismus- und Linienflügen aus Risikogebieten bestehen inzwischen Testmöglichkeiten. Auch in den vorhandenen Testzentren, Apotheken oder bei einem Arzt ist es möglich, sich auf eigene Kosten testen zu lassen. Ausgenommen von der Quarantäne- oder Testpflicht sind weiterhin Durchreisende, Binnenschiffer, der kleine Grenzverkehr bei Aufenthalten von unter 24 Stunden, tägliche oder wöchentliche Grenzpendler und Grenzgänger sowie Verwandtenbesuche, Warentransporte und einreisende Diplomaten/Abgeordnete bei Aufenthalten von unter 48 Stunden. Angepasst wurden auch die Regelungen für Einreisende aus Großbritannien und Südafrika. In der Landesverordnung wird jetzt auf die zwischenzeitlich für diese Staaten bundesweit geltenden Testpflichten verwiesen. Einreisende aus diesen Ländern müssen schon nach Bundesrecht zwingend einen Test vorweisen. Für sie ordnet das Landesrecht wegen des besonderen Risikos der Verbreitung neuer Virenstämme zur Sicherheit zusätzlich eine mindestens fünftägige Quarantäne mit einer abschließenden weiteren Testung (Freitestung) an. Hintergrund der Änderungen ist zum einen die Harmonisierung des Landesrechts mit dem Bundesrecht, sodass die Testpflichten für Einreisende aus Großbritannien und Südafrika nun einheitlich geregelt sind. Zum anderen sind im Rahmen laufender Gerichtsverfahren zu Einreisen aus Risikogebieten Unklarheiten im Infektionsschutzgesetz des Bundes deutlich geworden. Konkret geht es um die Frage, ob zwingende Testungen nur von den kommunalen Behörden und dem Bund oder auch von den Ländern per Rechtsverordnung angeordnet werden können. Auch aufgrund dieser Unklarheiten würde Nordrhein-Westfalen eine bundeseinheitliche Regelung für eine Testpflicht, wie sie gerade auf Bundesebene diskutiert wird, sehr begrüßen. Bis es eine solche bundesweite Regelung gibt, soll mit der nun erfolgten Änderung eine möglichst rechtssichere Lösung für Nordrhein-Westfalen geschaffen werden, um den dringenden Schutz vor zusätzlichen Infektionen aus anderen Ländern auch in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Hierzu wurde eine rein strukturelle Änderung vorgenommen: Angeordnet wird jetzt vorrangig eine Quarantäne, die aber bereits von Beginn an durch einen negativen Test verhindert werden kann. Hintergrund:Die Regelungen beziehen sich nur auf ausländische Risikogebiete und nicht auf innerdeutsche Regionen. Die Einstufung internationaler Risikogebiete erfolgt durch das Robert Koch-Institut unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete. Die genannten rechtlichen Regelungen sind im Detail der Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinreiseVO) des Landes Nordrhein-Westfalen in der ab dem 5. Januar 2021 gültigen Fassung zu entnehmen.