22. März 2024 / Allgemeines

Osterfeuer in Bielefeld: 22 Veranstaltungen im Stadtgebiet

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Osterfeuer sind eine Tradition, die schon seit Jahrhunderten in Deutschland gepflegt wird. In diesem Jahr wird es auch im Bielefelder Stadtgebiet 22 Osterfeuer-Veranstaltungen geben. Eine Übersicht über alle Osterfeuer in Bielefeld ist verfügbar unter www.bielefeld.de/osterfeuer.

Von Osterfeuern geht allerdings auch eine Rauchentwicklung aus, die für manche Menschen zu Atembeschwerden führen kann. Es ist daher wichtig, durch einen vernünftigen Betrieb der Feuer den Rauch so gering wie möglich zu halten.

Als Brennmaterial darf deshalb ausschließlich Gehölzschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen sowie Schnittholz und unbehandeltes Holz verwendet werden. Stroh ist nur in kleinen Mengen zum Anzünden zulässig. Nicht zulässig sind beschichtetes beziehungsweise behandeltes Holz sowie Abfälle, da diese zahlreiche Schadstoffe enthalten, die nicht in die Luft entweichen dürfen. Auch Staudenschnitt und Laub aus dem Garten gehören nicht auf das Osterfeuer, da diese meist feucht sind und viel Rauch erzeugen. Zudem können kleine Pflanzenteile von der Hitze hochgewirbelt werden und an anderer Stelle Brände erzeugen.

Umweltamt und Ordnungsamt der Stadt Bielefeld weisen daher darauf hin, an den genehmigten Osterfeuern nur trockenes und schadstofffreies Brennmaterial anzuliefern und nicht mehr als die maximal erlaubten 100 Kubikmeter zu verbrennen. Das Brennmaterial ist aus Tierschutzgründen am Veranstaltungstag oder am Vortag umzuschichten, sofern es zu diesem Zeitpunkt nicht erst zusammengetragen wird. Das Abbrennen von privaten, nicht genehmigten Feuern ist übrigens nach der Osterfeuerverordnung nicht zulässig. Bei Einhaltung dieser einfachen Regeln kann der Osterbrauch ohne große Belastungen für Gesundheit und Natur vielen Menschen Freude schenken. 

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